Satzung

Satzung des Deutschen Kinderschutzbundes Ortsverband Mülheim an der Ruhr e. V.

Aus der Satzung:

§2 Zweck

Der Ortsverband setzt sich ein für

  • die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche,
  • die Verwirklichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft,
  • die Förderung und Erhaltung einer kindgerechten Umwelt,
  • die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung der Kinder,
  • den Schutz der Kinder vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art,
  • soziale Gerechtigkeit für alle Kinder,
  • die Beteiligung von Kindern bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen, gemäß ihrem Entwicklungsstand,
  • die Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes,
  • kinderfreundliches Handeln der einzelnen Menschen und aller gesellschaftlichen Gruppen.
  • Gemäß der UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Sie können die Satzung des Deutschen Kinderschutzbundes hier herunterladen.

Satzung Deutscher Kinderschutzbund