Satzung des Deutschen Kinderschutzbundes Ortsverband Mülheim an der Ruhr e. V.
Aus der Satzung:
§2 Zweck
Der Ortsverband setzt sich ein für
- die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche,
- die Verwirklichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft,
- die Förderung und Erhaltung einer kindgerechten Umwelt,
- die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung der Kinder,
- den Schutz der Kinder vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art,
- soziale Gerechtigkeit für alle Kinder,
- die Beteiligung von Kindern bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen, gemäß ihrem Entwicklungsstand,
- die Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes,
- kinderfreundliches Handeln der einzelnen Menschen und aller gesellschaftlichen Gruppen.
- Gemäß der UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Sie können die Satzung des Deutschen Kinderschutzbundes hier herunterladen.